QS hat ab dem 01.01.2017 ihre Leitfäden angepasst. Die wichtigsten Änderungen betreffen
- Beschäftigungsmaterial
- Schweine jeden Alters (Saugferkel!) müssen Zugang zu Beschäftigungsmaterial haben.
- Umgang mit kranken Tieren
- in der Krankenbucht muss die weiche Unterlage eine Mindestbodenfläche je Tier abdecken
- nicht therapierbare Tiere müssen unverzüglich nach dem geltenden Recht betäubt und getötet werden.
- jetzt KO-Kriterium
- für Absatzferkel > 20 kg muss mindestens 0,35 m² Platz zur Verfügung stehen
- Antibiotikamonitoring
- es gilt eine verpflichtende Nullmeldung. Auch Betriebe ohne Antibiotikaeinsatz müssen eine Meldung abgeben. Ohne Meldung wird kein Therapieindex berechnet und ihr Betrieb wird für QS gesperrt. Die Meldung erfolgt über www.vetproof.de und nicht über hi-tier.de. Eine Anleitung finden Sie hier. Bitte sprechen Sie mit IHrem Tierarzt. Evtl. hat er diese Meldung für Sie übernommen.
- Salmonellenmonitoring
- die Beprobungsvorgaben wurden verändert